Was tun die Trägervereine zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes?

Statuserhebung der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW.

Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW (mit Sitz in Paderborn) unterstützt Bewerberinnen und Bewerber im Verfahren um die Aufnahme von kulturellen Ausdrucksformen in das Inventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen. … Sie arbeitet im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Immaterielles Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen sind lebendige Traditionen wie darstellende Künste, Bräuche, Rituale, Feste, mündliche Ausdrucksweisen, Naturwissen und traditionelle Handwerkstechniken, die in das Landesinventar eingetragen sind. Trägergruppen dürfen nach der Freigabe durch das Kulturministerium das Landeslogo des Immateriellen Kulturerbes verwenden.“ – so steht es auf der Homepage der Landesstelle.

Damit ist es aber nicht getan! Nach der Aufnahme in das Landesinventar muss der Kultur- und Heimatverein BADULIKUM e.V. jetzt zum ersten Mal dokumentieren, welche Maßnahmen zur Erhaltung des Belecker Sturmtages seit 2022 getroffen wurden. Dabei werden auf sieben DIN-A-4-Seiten verschiedene Bereiche abgefragt, so z.B. die Unterstützung durch staatliche Stellen, die Teilnahme an Fortbildungen, Angebote zur schulischen und außerschulischen Bildung, die Berichterstattung in den Medien oder die Digitalisierung. Gefragt wird aber z.B. auch, inwieweit Gesetzgebung, Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen den Erhalt des Sturmtages gefährden und wie der Sturmtag in der Zeit der Corona-Pandemie gefeiert wurde.

Die Auswertung der Erhebung erfolgt im Frühjahr 2024; – man darf gespannt sein, wie sich die 16 Kulturträger aus NRW geäußert haben.

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