Der Schnadzug – ein westfälischer Rechts- und Volksbrauch

Nach der Einführung des Grundsteuerkatasters wurden Schnadezüge in einer Verfügung des preußischen Innenministeriums vom 6. Juli 1817 für nicht mehr notwendig erklärt. Im „Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg“ vom 13. Februar 1841 wurden die Schnadezüge schließlich verboten. Dieses Verbot galt offiziell auch noch im Jahr 1924 und wurde von Dr. Joseph Lappe in der Zeitschrift des Westfälischen Heimatbundes zum Anlass genommen, für eine Wiederbelebung des Volksbrauches zu werben: „… es wäre zu begrüßen, wenn der Schnadzug möglichst überall dort, wo Heimatfeste stattfinden, wieder gehalten würde, weil dadurch die Teilnehmer über die Heimat und ihre Geschichte am besten unterrichtet werden können“. Der im Original in Frakturschrift gedruckte 15-seitige Aufsatz „Der Schnadzug – ein altwestfälischer Rechts- und Volksbrauch“ ist bis heute die einzige wissenschaftliche Arbeit zu diesem Thema und erwähnt in vier Passagen auch den Belecker Schnadezug. Für Geschichtsinteressierte sicher eine lohnende Lektüre.

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.